![]() ![]() Landesförderzentrum |
Externe |
Stufenkonzepte |
|
|
Konzept der Externenklasse Ein Kind muss in erster Linie glücklich sein, erst dann kann es lernen, was es lernen kann. Pearl S. Buck
Inhaltsangabe: (Auf den Punkt der Inhaltsangabe klicken und Sie kommen zur entsprechenden Textstelle) Rahmenbedingungen · Grundschulen haben das Projekt beginnend im Schuljahr 2006/2007 mit der schulischen Erziehungshilfe des Förderzentrums Pestalozzischule Schleswig begründet. · Eine Sonderschullehrerstelle wird durch das Abgeben von Stunden aus dem Stundenkontingent der Schule finanziert. · Es werden Kinder aus den am Projekt Externenklasse beteiligten stundenabgebenden Schulen aufgenommen. · .Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1- 4, die auf Grund ihrer Verhaltensproblematik mit den Mittel der Regelschule nicht beschulbar sind. Bei der Aufnahme wird auf die Passung in die bestehende Gruppe geachtet. · Ziel ist die Abklärung der notwendigen und möglichen Maßnahmen, die den Besuch der Regelschule ermöglichen. · Dies geschieht bin Zusammenarbeit mit der Institutsambulanz und anderer außerschulischen Stellen. 1. Aufnahme · Die schulische Erziehungshilfe schlägt vor / ist beteiligt an der Auswahl.
zurück
zum Seitenanfang · Der Unterricht findet in den Räumen und mit Personal der Schule Hesterberg (Schule in der Kinder- und Jugendpsychatrie Schleswig) statt. · Sie erfolgt in einer Gruppe von bis zu sieben Schülerinnen und Schülern. · Die Klassenleitung haben eine Sonderschullehrerin und ein Erzieher im Team. · Die Unterrichtszeiten sind
Am Di und Do wird gemeinsam gegessen. Die Zeit von 8.00-9.00 Uhr ist als Zeit für Nacharbeit verweigerter Arbeiten sowie für Ergotherapie, Lernförderung, Kompetenz- und Selbstbehauptungstraining vorgesehen. Hier werden individuelle Termine vergeben.
· Als Räume stehen ein Klassenraum mit Küche als Nebenraum sowie ein PC Arbeitsplatz im abgeschlossenen Flurbereich zur Verfügung. · Das Unterrichtsmaterial ist dem Motivations- und Leistungsstand des Kindes angepasst. Es kann Material der Heimatschule sein, den Themen der Heimatschule entsprechendes individuelles Material, speziell hergestellt oder vorhanden. · Die Arbeitsweise ist ritualisiert, individuell, kleinschrittig, bedürfnisorientiert und verlässlich. · Das Angebot umfasst neben den Kernfächern in Einzel- oder Gruppensituation: textiles, technisches, kreatives Werken, Musik und Sport. · Die Beschulung erfolgt nicht dauerhaft. Sie sollte den Zeitraum von einem Schuljahr nicht überschreiten. 3. Eingliederung in den Regelschulbereich
· Der Runde Tisch legt Zeitpunkt und Schritte fest. · Es kann eine neue Schule als Heimatschule gefunden werden. · Die Klassenleitung der Externenklasse steht in engem Kontakt mit der Heimatschule (Telefonate, Gespräche, e-mails). · Es kann ein begleiteter Einstieg von einem Tag bis zu einer Woche erfolgen. · Die Lehrkräfte kommen auf Wunsch der Heimatschule zur Hospitation, Begleitung, Gespräch, rundem Tisch in die Heimatschule (Nachsorge).
· Der runde Tisch ist eine Gesprächsrunde an der Eltern, ggfs. die Schülerin oder der Schüler, Klassenleitungen der Heimatschule und der Externenklasse, evtl. die jeweiligen Schulleitungen, die schulische Erziehungshilfe, das Jugendamt, Therapeuten und Ärzte teilnehmen. · Hier wird die Entwicklung begleitet und die erforderlichen Schritte festgelegt. · Die Lehrkräfte der Externenklasse laden ein. · Das Ziel ist die Klärung der Situation und Entwicklung eines Weges mit Eltern und Schule, der für alle Beteiligten annehmbar ist und eine Erfolgschance hat. · Die Verweildauer wird jeweils am Runden Tisch besprochen und festgelegt. · Der Verlauf der Überleitungsphase und der Nachsorge wird festgelegt. · Die Heimatschule führt die Schülerin / den Schüler weiterhin. · Sie nimmt am runden Tisch teil. · Sie stellt nach Absprache mit der Klassenleitung der externen Klasse Unterrichtsmaterial oder Stoffverteilungspläne zur Verfügung. · Im Rahmen des FiSch Projektes (Familie in Schule) betreut und bewertet sie die Schülerin/ den Schüler an einem Tag der Woche für zwei Stunden. · Sie stellt das Zeugnis 5. Die Eltern · Mit den Eltern wird eine Vereinbarung (siehe Anlage) getroffen. · Die Einhaltung dieser Vereinbarung sowie der beim runden Tisch festgelegten Absprachen gehören zu Ihren Verpflichtungen. Bei Nichterfüllung der Vereinbarung kann die Schule die Beschulung abbrechen. · Die Teilnahme am jeweiligen Runden Tisch (Beginn, Mitte, …., Ende der Zeit in der Externenklasse) ist verpflichtend. · Die Teilnahme am Dienstagsprojekt : ZESA statt: zusammen essen, spielen, arbeiten. Die Eltern kommen um 12.00 Uhr zum Essen. Anschließend werden Hausaufgaben gemacht. Die Eltern unterstützen die Kinder. Dann wird gemeinsam gespielt. Es endet mit einer Gesprächsrunde. · Die Verpflichtung zum Verzicht auf elektronische Unterhaltungsmedien im Kinderzimmer, sowie auf altersunangemessene Spiele und Filme. Zeitlich begrenzter Konsum elektronischer Medien unter Aufsicht Erwachsener. · Wenn im Runden Tisch die Teilnahme am FiSch Projekt festgelegt wird, bedeutet das: Ein Elternteil ist jeweils mehrere Mittwochvormittage in der Schule. · Wenn von der Ambulanz oder vom Runden Tisch eine Teilnahme an einem Elterntraining, oder Vater/ Mutter- Kind-Training, für erforderlich gehalten wird, nehmen die Eltern teil. · Wöchentliche pädagogische Gespräche über alle SchülerInnen, in den Absprache und Zielvereinbarungen festgelegt werden. · Monatliche Treffen mit den zuständigen Lehrkräften der schulischen Erziehungshilfe. Monatliche Treffen mit der Schulleitung der Schule Hesterberg · Halbjährliche Treffen mit den stundenabgebenden Schulen durchführen · Informationspapier für Eltern und Schulen erstellen und aktualisieren · Einladung zu Runden Tischen · Telefonische, persönliche zeitnahe Information der Eltern über Vorkommnisse und Auffälligkeiten ihres Kindes · Intensive Elternarbeit · Enger Kontakt zu den Lehrkräften der Heimatschule (Telefon, Gespräche, e-mail) · Gestaltung und Durchführung des Kompetenztrainings · Gestaltung und Durchführung des Eltern-Kind- Projektes ZESA · Nachsorge durch Gespräche, Hospitationen, Runde Tische · Begleitung des Kindes in die Heimatschule · Ausschluss bei gravierender Nicht -Einhaltung des Vertrages · Telefonischer, persönlicher, e-mail Kontakt zu allen am Prozess beteiligten Personen ( Ärzte, Therapeuten, MitarbeiterInnen des Amtes für soziale Dienste,………) · Präsentation des Modells Externenklasse für Kollegien oder andere interessierte Gruppen · Schleswig, den 15.05.09
Anlage: Vereinbarung
|
Stand: 02.03.12