Inhaltsangabe:
1.1 Die
Schule
1.2 Zeitliches
Angebot
1.3 Räumliches
Angebot
1.4
Unterrichtliches Angebot
1.5
Organisatorische Aspekte
1.6 Ziel der
Beschulung
2. Die Klinik
3.
Jugendhilfe Schleswigland
4.
Heimatschulen
5. Ablauf
5.1 Aufnahme
5.2 Unterricht
5.3 Reintegration
5.4 Ende der
Beschulung
(Auf den Punkt der Inhaltsangabe klicken
und Sie kommen zur entsprechenden Textstelle)
1.1
Die Schule
1.2
Zeitliches Angebot
In der
Brückenklasse der Schule Hesterberg werden Schüler und Schülerinnen, die
aufgrund ihrer psychischen Erkrankung mit Mitteln der Regelschule nicht
mehr förderbar sind, für maximal zwei Jahre beschult.
Es werden
von montags bis freitags bis zu fünf Unterrichtsstunden am Vormittag
angeboten.
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1.3
Räumliches Angebot
Die Schule Hesterberg stellt einen
Klassenraum, sowie verschiedene Fachräume für die Brückenklasse zur
Verfügung.
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1.4
Unterrichtliches Angebot
Die Klasse wird von einer Lehrkraft geführt. So weit wie möglich wird
versucht, die SchülerInnen gemäß den lehrplanmäßigen Anforderungen der
jeweiligen Klassenstufe zu unterrichten. Neben den Kernfächern
(Deutsch, Mathe, Englisch) erhalten die SchülerInnen auch die
Möglichkeit, am Fachunterricht teilzunehmen. Gerade bei
Schulverweigerungstendenzen werden Neigungsfächer vermehrt angeboten.
Neben der Vermittlung kognitiver
Lerninhalte spielt die sozial-emotionale Kompetenzförderung eine
wichtige Rolle, so kann beispielsweise das tägliche und pünktliche
Erscheinen zum Unterricht ein erstes Ziel sein (mehr dazu unter 1.5).
Die tägliche Unterrichtszeit wird der individuellen Leistungsfähigkeit
angepasst und kann jederzeit variieren.
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1.5
Organisatorische Aspekte
Um den Bedarf nach individueller Förderung entsprechen zu können,
besteht die Klasse aus maximal 8 SchülerInnen.
1.6
Ziel der Beschulung
Die SchülerInnen sollen entsprechend
ihrer psychischen Befindlichkeit unterrichtet werden. Am Ende soll die
Beschulung in der Regelschule bzw. im Berufsbildungsbereich stehen.
Vorrangig sollen Schwierigkeiten in
folgenden Feldern abgebaut werden:
-
Bereich Lernen und Leisten
(Lernmotivation,
Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Leistungskonstanz, Schulunlust...)
-
sozialer Bereich
(Kontaktfähigkeit,
Kooperationsfähigkeit, Frustrationstoleranz, Selbstkontrolle,
Regelakzeptanz, aggressive Verhaltensmuster ...
-
emotionaler Bereich
(Stimmungsabhängigkeit, Impulsivität,
Depressionen, Schulangst, Abwehrhaltung, Misstrauen.)
Schulabschlüsse können an der Schule
Hesterberg nach Absprache gemacht werden. Dabei arbeitet die Schule
Hesterberg mit der Claus-Siljack-Schule in Rendsburg zusammen, die die
Abschlussarbeiten in Deutsch und Mathematik stellt und korrigiert. Die
mündliche Englischprüfung wird von der Schule Hesterberg abgenommen.
Das von den Schülern zu erstellende
Referat wird vor der Lerngruppe gehalten.
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-
Die Klinik
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie unterstützt die
Brückenklasse mit folgenden Angeboten:
- Ambulante Betreuung in allen Therapiefeldern
- Aufnahme zur Krisenintervention
bei akut auftretendem Krankheitsbild und Absprache über weitere
Maßnahmen (z.B. Bewegungstherapie, Medikamente). Während eines
Klinikaufenthaltes bleiben die SchülerInnen weiterhin der Brückenklasse
zugehörig und werden dort beschult.
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-
Jugendhilfe Schleswigland
Die Jugendhilfe Schleswigland
unterstützt die Brückenklasse dahingehend, dass sie sich gemeinsam mit
dem Lehrer nach geeigneten Schulen oder anderen Institutionen umschaut,
in die die SchülerInnen integriert werden können.
Der Lehrer nimmt regelmässig an den
Teamsitzungen der Heime teil, um kontinuierlich den Entwicklungsstand
der Schüler zu besprechen.
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-
Heimatschulen
Falls ein Schüler oder eine Schülerin bereits in einer Heimatschule
angemeldet ist, bleibt das Schulverhältnis bestehen. Sobald es eine
zuständige Heimatschule gibt, finden regelmäßige Treffen mit den
Lehrkräften statt. Sie dienen zur Beschreibung der Lernsituation bzw.
–fortschritte und zur Vorbereitung der Reintegration.
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5.1. Aufnahme
Über die Aufnahme von SchülerInnen entscheiden die Schule Hesterberg
und die Jugendhilfe Schleswigland gemeinsam.
Stimmen alle Beteiligten der
Beschulung in der Brückenklasse zu, werden konkrete Zielvereinbarungen
getroffen, die regelmäßig überprüft und ggfs. Erneuert werden. Die
Lehrkraft führt mit jedem Jugendlichen ein ausführliches (Erst-)Aufnahmegespräch.
Die Eltern unterschreiben eine
Einverständniserklärung, in der sie sich mit der Beschulung ihrer Kinder
in der Brückenklasse einverstanden erklären.
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5.2. Unterricht
In Absprache mit den Einrichtungen wird der Schüler oder die Schülerin
nun in der Brückenklasse beschult. Es gelten nach wie vor die
lehrplanmäßigen Anforderungen der entsprechenden Klassenstufen, die
Stundenpläne werden jedoch individuell erstellt.
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5.3
Reintegration
Es wird ein Plan zur Umsetzung der Reintegration vereinbart. Die
Umsetzung erfolgt schrittweise. Die Brückenklasse wird von einer
Lehrkraft mit einer vollen Unterrichtsstundenzahl unterrichtet, das
ermöglicht bei Bedarf eine Schulbegleitung in der Reintegrationsphase.
Auch eine spätere Beratung der Heimatschulen ist möglich.
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5.4.
Ende der Beschulung
Mit der erfolgreichen Reintegration
der SchülerInnen in die Heimatschule endet die Beschulung in der
Brückenklasse.
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